PlusValore
Hausverwaltung
Verwaltungs-, Beratungs- u. Beteiligungsges. mbH
Deutschland
Geschäftsführer: Guido König
Telefon: 0381 – 873 96 563
E-Mail: info@plusvalore.de
Sitz:
Albert Schweitzer Strasse 24
18147 Rostock
Büro:
Birkenweg 3- 4
18182 Gelbensande (Rostock)
HRB Nr:
Amtsgericht Rostock HRB 15977
Steuer- Nr.:
081/ 116/ 01543
1.1 Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Grundsätze der umfassenden Geschäftsbedingungen und Leistungen zwischen der PlusValore Verwaltungs-, Beratungs- u. Beteiligungsgesellschaft mbH (nachstehend: PlusValore genannt) und dem Geschäftspartner. Da die PlusValore sowohl als Auftraggeberin und als Auftragnehmerin auftritt, gelten die AGB’s für Auftraggeber und Auftragnehmer, daher nachfolgend „Geschäftspartner“ genannt. Ohne abweichende Vereinbarung gelten diese AGB auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen PlusValore und dem jeweiligen Geschäftspartner.
1.2 Der PlusValore steht das Recht zu,diese AGB‘s jederzeit zu ändern, wobei die Änderungen in geeigneter Weise bekanntgegeben werden.
1.3 Widersprechen diese AGB allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, so gehen erstere (die AGB‘s der PlusValore) letzteren (den AGB‘s des Geschäftspartners) vor. Diesen AGB‘s vorbehalten bleiben die jeweiligen individuellen Vereinbarungen und das BGB zur Anwendung.
2.1 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen PlusValore und dem Geschäftspartner erfordert Schriftlichkeit; gleichgestellt sind Formen, welche einen Nachweis durch Text ermöglichen (z. B. E-Mail).
2.2 Der Vertragsabschluss wird dem Kunden immer durch Benachrichtigung in einer den Nachweis durch Text ermöglichenden Form angezeigt.
3.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro (€) zzgl. der jeweils zur Zeit geltenden Mehrwertsteuer sowie dem jeweiligen Stand dessen Publikation, welche dem Verbraucherpreisindex zu diesem Zeitpunkt unterliegt. PlusValore ist berechtigt, die auf ihre Dienstleistungen und Lieferungen erhobenen Steuern, Abgaben und Gebühren, insbesondere die Mehrwertsteuer zusätzlich zum vereinbarten Preis dem Kunden in Rechnung zu stellen und dem Verbraucherpreisindex zum Tage der Leistungserbringung anzupassen.
3.2 Anpassungen der Preise von Drittprodukten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Leistung bleiben vorbehalten und werden dem Kunden weitergegeben; darunter fallen insb. Kursdifferenzen zu Fremdwährungen und im Besonderen bei Vertragsleistungen der PlusValore über 12 Monate die Inflationsrate für Konsumenten ab Vertragsunterzeichnung, welcher der Anpassung des Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes unterliegen.
3.3 Kommt der Geschäftspartner seiner Mitwirkungspflicht bei der Vertragserfüllung nicht nach, werden die Mehraufwendungen der PlusValore in Rechnung gestellt; dies gilt insb. bei Vereinbarung eines Pauschalpreises.
3.4 Ist kein Stundenverrechnungssatz vereinbart, so gilt ein Stundenverrechnungssatz i.H.v. 65.00 €/ h als vereinbart, zzgl. von allfälligen Spesen und der jeweils zur Zeit geltenden Mehrwertsteuer.
4.1 Die Gegenverrechnung von Ansprüchen des Geschäftspartners gegenüber der PlusValore ist ausgeschlossen.
5.1 Sollten keine Zahlungsmodalitäten gesondert vereinbart sein, gelten bei nicht wiederkehrenden Leistungen (Projekte) mangels abweichender Vereinbarung die folgenden Fälligkeiten für die Vergütung der Vertragsleistung von PlusValore:
a) 40 % bei Auftragserteilung
b) 60 % bei Leistungslieferung
5.2 PlusValore ist berechtigt, für Dienstleistungen, welche über 3 Monate Zeit in Anspruch nehmen, monatliche Teilrechnungen zu stellen. Diese entsprechen dem Fortschritt der tatsächlich geleisteten Arbeit.
5.3 Die von PlusValore gestellten Rechnungen sind generell innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; nach Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist fällt der Kunde ohne Mahnung vonseiten der PlusValore in Zahlungsverzug. Gebühren für weitere erforderliche Zahlungsaufforderungen infolge Säumnis des Kunden betragen jeweils 25.00 €.
5.4 Der Zeitpunkt des Zahlungsverzugs gem. Ziffer 5.3 und damit der Anspruch von PlusValore auf Verzugszinsen (5% über dem Diskontzinssatzes) sowie Mahngebühren bleibt davon unberührt. Bei Zahlungsverzug ist die PlusValore berechtigt die vertraglich vereinbarten Leistungen einzustellen. Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt unverzüglich, sobald alle ausstehenden Rechnungen beglichen werden.
6.1 Die schriftlich individuell vereinbarten Erfüllungsfristen für die Vertragsbestandteile, welche eine Lieferung von Leistungen betreffen, verlängern sich ohne Kostenfolge zu Lasten der PlusValore insbesondere bei Eintritt von Hindernissen, die ausserhalb des Einflussbereichs der PlusValore liegen (Streiks, verspätete Lieferungen durch die Lieferanten/ Herstellen von Drittprodukten oder Fremdleistungen, höhere Gewalt).
6.2 Bei Lieferverzögerungen gemäss Ziff. 6.1 informiert PlusValore den Kunden innert fünf Arbeitstagen; unbesehen davon bleibt die PlusValore zur Teilleistung berechtigt.
7.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Geschäftspartner im Rahmen des Vertragszwecks ein unübertragbares Nutzungsrecht, was sich jedoch lediglich auf die Bestellung und des darin geschuldeten Erfolges bezieht, insofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.1 Bei Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Sofern der Auftraggeber im Rahmen einer Beratungsdienstleistung eine vom Auftragnehmer zu vertretende Schlechtleistung geltend macht, so hat er diese substantiiert und mit Belegen darzulegen.
8.2 PlusValore haftet im Übrigen nicht für Handlungen und Unterlassungen allfälliger Hilfspersonen, welche dem Geschäftspartner mit Vertragsabschluss benannt wurden.
8.3 Jede Haftung der PlusValore für Folgeschäden (wie entgangener Gewinn), wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich wegbedungen.
9.1 Die Vertragsparteien haften nicht für die Folgen von Zufall und höherer Gewalt (z. Bsp. Krieg oder Umweltkatastrophen).
9.2 Solche Ereignisse berechtigen die Parteien allerdings nicht vom Vertrag zurückzutreten und beenden diesen nicht. Vielmehr sind die Parteien gehalten, die Erfüllung desselben nach Möglichkeit zu leisten; eine Schadenersatzpflicht wird in Fällen gemäss Ziff. 10.1 aber nicht begründet.
10.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gewisse Daten zur Vertragserfüllung der PlusValore gegenüber Dritten notwendigerweise bekannt gegeben werden müssen und er erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten zwecks Vertragserfüllung von der PlusValore bearbeitet werden dürfen.
10.2 Erfordert es die Vertragserfüllung, so erklärt sich der Geschäftspartner auch mit der Bekanntgabe dieser Daten an bestimmt Dritte (wie z. B. Hersteller, Lieferanten, Auftraggeber etc.) als einverstanden.
11.1 Vorbehaltlich gesetzlicher Auskunfts- und/ oder Aufklärungspflichten behandeln die Vertragsparteien alle Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zu-gänglich sind, vertraulich. Die Vertraulichkeit ist bereits vor Beginn des Vertragsverhältnisses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
11.2 PlusValore erklärt sich gegenüber Kunden, welche einer berufsspezifischen Geheimhaltungspflicht unterliegen (Banken, Ärzte, Anwälte etc.) bereit, eine entsprechende separate Geheimhaltungserklärung zu unterzeichnen.
11.3 Will eine Vertragspartei mit dem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, so bedarf es der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Gegenpartei.
12.1 Für wiederkehrende Leistungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf das Ende eines Jahres.
12.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der PlusValore eingehen.
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ungültig oder unwirksam sein oder sollten sie Lücken aufweisen, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVB insgesamt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind jedoch so zu ersetzen oder auszulegen, dass sie dem vorliegend angestrebten Zweck am ehesten entsprechen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
13.2 Von dieser AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, was auch für die Abänderung dieser Schriftlichkeitsklausel gilt.
14.1 Auf diese AGB ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar.
14.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist der Sitz der PlusValore.
15.1 Diese AGB tritt mit deren Publikation in Kraft.
15.2 Sie ersetzen sofort und vollumfänglich die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.