Allgemeine Geschäftsbedingungen

PlusValore
Hausverwaltung
Verwaltungs-, Beratungs- u. Beteiligungsges. mbH
Deutschland

Geschäftsführer: Guido König

Telefon: 0381 – 873 96 563
E-Mail: info@plusvalore.de

Sitz:
Albert Schweitzer Strasse 24
18147 Rostock

Büro:
Birkenweg 3- 4
18182 Gelbensande (Rostock)

HRB Nr:
Amtsgericht Rostock HRB 15977

Steuer- Nr.:
081/ 116/ 01543

1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese all­ge­meinen Vertrags­bedin­gungen (nach­folgend „AGB“) regeln die Grund­sätze der umfas­senden Geschäfts­be­din­gungen und Leistungen zwischen der PlusValore Verwaltungs-, Beratungs- u. Be­teiligungs­gesell­schaft mbH (nach­stehend: PlusValore genannt) und dem Geschäfts­partner. Da die PlusValore sowohl als Auftrag­geberin und als Auftrag­nehmerin auftritt, gelten die AGB’s für Auftrag­geber und Auftrag­nehmer, daher nach­folgend „Geschäfts­partner“ genannt. Ohne ab­weichende Verein­barung gelten diese AGB auch für sämtliche Folge­lei­stungen zwischen PlusValore und dem jewei­ligen Geschäfts­partner.

1.2 Der PlusValore steht das Recht zu,diese AGB‘s jederzeit zu ändern, wobei die Änderungen in geeigneter Weise bekannt­gegeben werden.

1.3 Wider­sprechen diese AGB allfälligen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen des Geschäfts­partners, so gehen erstere (die AGB‘s der PlusValore) letzteren (den AGB‘s des Geschäfts­partners) vor. Diesen AGB‘s vorbehalten bleiben die jeweiligen individuellen Verein­barungen und das BGB zur Anwendung.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Das Zustande­kommen des Vertrages zwischen PlusValore und dem Geschäfts­partner erfordert Schriftlich­keit; gleich­gestellt sind Formen, welche einen Nachweis durch Text ermöglichen (z. B. E-Mail).

2.2 Der Vertrags­abschluss wird dem Kunden immer durch Benach­richtigung in einer den Nach­weis durch Text er­mögli­chen­den Form an­ge­zeigt.

3. PREISGESTALTUNG

3.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro (€) zzgl. der jeweils zur Zeit geltenden Mehrwert­steuer sowie dem jeweiligen Stand dessen Publikation, welche dem Verbraucher­preis­index zu diesem Zeit­punkt unterliegt. PlusValore ist berechtigt, die auf ihre Dienst­leistungen und Lieferungen erhobenen Steuern, Abgaben und Gebühren, insbe­sondere die Mehrwert­steuer zusätzlich zum verein­barten Preis dem Kunden in Rechnung zu stellen und dem Verbraucher­preis­index zum Tage der Leistungs­erbringung anzupassen.

3.2 Anpassungen der Preise von Dritt­produkten zwischen Vertrags­abschluss und Lieferung der Leistung bleiben vor­behalten und werden dem Kunden weiter­gegeben; darunter fallen insb. Kurs­differenzen zu Fremd­währungen und im Besonderen bei Vertrags­leistungen der PlusValore über 12 Monate die Inflations­rate für Konsumenten ab Vertrags­unter­zeichnung, welcher der Anpassung des Verbraucher­preis­index des statis­tischen Bundes­amtes unterliegen.

3.3 Kommt der Geschäfts­partner seiner Mit­wirkungs­pflicht bei der Vertrags­erfüllung nicht nach, werden die Mehr­auf­wendungen der PlusValore in Rechnung gestellt; dies gilt insb. bei Verein­barung eines Pauschal­preises.

3.4 Ist kein Stunden­verrechnungs­satz vereinbart, so gilt ein Stunden­verrechnungs­satz i.H.v. 65.00 €/ h als verein­bart, zzgl. von all­fälligen Spesen und der jeweils zur Zeit geltenden Mehrwert­steuer.

4. VERRECHNUNG

4.1 Die Gegen­ver­rechnung von An­sprüchen des Geschäfts­partners gegenüber der PlusValore ist aus­geschlossen.

5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN (ERFÜLLUNG DURCH DEN GESCHÄFTSPARTNER) UND VERZUGSFOLGEN

5.1 Sollten keine Zahlungs­modalitäten gesondert vereinbart sein, gelten bei nicht wieder­kehrenden Leistungen (Projekte) mangels abweichender Verein­barung die folgenden Fällig­keiten für die Vergütung der Vertrags­leistung von PlusValore:
a) 40 % bei Auftragserteilung
b) 60 % bei Leistungslieferung

5.2 PlusValore ist berechtigt, für Dienst­leistungen, welche über 3 Monate Zeit in Anspruch nehmen, monatliche Teil­rechnungen zu stellen. Diese ent­sprechen dem Fort­schritt der tat­sächlich geleisteten Arbeit.

5.3 Die von PlusValore gestellten Rechnungen sind generell innert 10 Tagen ab Rechnungs­datum zur Zahlung fällig; nach Ablauf der 10-tägigen Zahlungs­frist fällt der Kunde ohne Mahnung vonseiten der PlusValore in Zahlungs­verzug. Gebühren für weitere erfor­der­liche Zahlungs­auf­forderungen infolge Säumnis des Kunden betragen jeweils 25.00 €.

5.4 Der Zeitpunkt des Zahlungs­verzugs gem. Ziffer 5.3 und damit der Anspruch von PlusValore auf Verzugs­zinsen (5% über dem Diskont­zins­satzes) sowie Mahn­gebühren bleibt davon unbe­rührt. Bei Zahlungs­verzug ist die PlusValore berechtigt die vertraglich verein­barten Leistungen einzustellen. Die Wieder­aufnahme der Leistungen erfolgt un­ver­züglich, sobald alle ausstehenden Rechnungen beglichen werden.

6. LIEFERUNGSMODALITÄTEN (ERFÜLLUNG DURCH PLUSVALORE)

6.1 Die schriftlich individuell verein­barten Erfüllungs­fristen für die Vertrags­bestand­teile, welche eine Lie­ferung von Lei­stungen betreffen, verlängern sich ohne Kosten­folge zu Lasten der PlusValore insbesondere bei Ein­tritt von Hinder­nissen, die ausserhalb des Einfluss­bereichs der PlusValore liegen (Streiks, verspätete Lieferungen durch die Lieferanten/ Herstellen von Dritt­produkten oder Fremd­leistungen, höhere Gewalt).

6.2 Bei Lieferver­zögerungen gemäss Ziff. 6.1 informiert PlusValore den Kunden innert fünf Arbeits­tagen; unbesehen davon bleibt die PlusValore zur Teil­leistung berechtigt.

7. NUTZUNGSRECHTE

7.1 Mit voll­ständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Geschäfts­partner im Rahmen des Vertrags­zwecks ein un­über­tragbares Nutzungs­recht, was sich jedoch lediglich auf die Bestellung und des darin geschuldeten Erfolges bezieht, insofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1 Bei Beratungs­dienst­leistungen besteht kein Anspruch auf Gewähr­leistung. Sofern der Auftrag­geber im Rahmen einer Beratungs­dienst­leistung eine vom Auftrag­nehmer zu vertretende Schlecht­leistung geltend macht, so hat er diese substantiiert und mit Belegen darzulegen.

8.2 PlusValore haftet im Übrigen nicht für Handlungen und Unter­lassungen all­fälliger Hilfs­personen, welche dem Geschäfts­partner mit Vertrags­abschluss benannt wurden.

8.3 Jede Haftung der PlusValore für Folge­schäden (wie entgangener Gewinn), wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich wegbedungen.

9. HÖHERE GEWALT UND ZUFALL

9.1 Die Vertrags­parteien haften nicht für die Folgen von Zufall und höherer Gewalt (z. Bsp. Krieg oder Umwelt­kata­strophen).

9.2 Solche Ereignisse berechtigen die Parteien allerdings nicht vom Vertrag zurück­zutreten und beenden diesen nicht. Vielmehr sind die Parteien gehalten, die Erfüllung desselben nach Möglichkeit zu leisten; eine Schaden­ersatz­pflicht wird in Fällen gemäss Ziff. 10.1 aber nicht begründet.

10. DATENSCHUTZ

10.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gewisse Daten zur Vertrags­erfüllung der PlusValore gegenüber Dritten not­wendiger­weise bekannt gegeben werden müssen und er erklärt sich damit ein­verstanden, dass diese Daten zwecks Vertrags­erfüllung von der PlusValore bearbeitet werden dürfen.

10.2 Erfordert es die Vertrags­erfüllung, so erklärt sich der Geschäfts­partner auch mit der Bekannt­gabe dieser Daten an bestimmt Dritte (wie z. B. Hersteller, Lieferanten, Auftrag­geber etc.) als einver­standen.

11. VERTRAULICHKEIT

11.1 Vorbe­haltlich gesetzlicher Auskunfts- und/ oder Aufklärungs­pflichten behandeln die Vertrags­parteien alle Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zu-gänglich sind, vertraulich. Die Vertrau­lich­keit ist bereits vor Beginn des Vertrags­verhältnisses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertrags­verhältnisses bestehen.

11.2 PlusValore erklärt sich gegenüber Kunden, welche einer berufss­pezifischen Geheim­haltungs­pflicht unterliegen (Banken, Ärzte, Anwälte etc.) bereit, eine ent­sprechende separate Geheim­haltungs­erklärung zu unterzeichnen.

11.3 Will eine Vertrags­partei mit dem Vertrags­verhältnis werben oder darüber publizieren, so bedarf es der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Gegen­partei.

12. BEENDIGUNG DES VERTRAGS

12.1 Für wieder­kehrende Leistungen gilt eine Kündigungs­frist von drei Monaten jeweils auf das Ende eines Jahres.

12.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vor Ablauf der Kündigungs­frist bei der PlusValore eingehen.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ungültig oder unwirksam sein oder sollten sie Lücken aufweisen, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVB insgesamt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind jedoch so zu ersetzen oder auszulegen, dass sie dem vorliegend angestrebten Zweck am ehesten entsprechen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

13.2 Von dieser AGB abweichende Verein­barungen bedürfen zu ihrer Gültig­keit der Schrift­form, was auch für die Abänderung dieser Schrift­lich­keits­klausel gilt.

14. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

14.1 Auf diese AGB ist aus­schliesslich deutsches Recht anwendbar.

14.2 Gerichts­stand für Streitig­keiten aus diesen AGB ist der Sitz der PlusValore.

15. INKRAFTTRETEN

15.1 Diese AGB tritt mit deren Publikation in Kraft.

15.2 Sie ersetzen sofort und voll­umfänglich die bisher geltenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen.